neue kriterien für die DTV-Klassifizierung ab 2022

 

Im Sommer 2021 wurde der Kriterienkatalog für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer einer vollständigen Überarbeitung unterzogen. Herausgekommen ist ein deutlich abgespeckter Katalog, dessen Fokus noch mehr als bisher auf der eigentlichen Unterkunft liegt, also auf hochwertiger Qualität und einwandfreiem Zustand der Räumlichkeiten und Ausstattungsmerkmale. Freizeit- und Serviceangebote werden nicht mehr so stark bewertet.
Ab 2022 sind beispielsweise Wasserkocher, Haartrockner und Verdunkelungsmöglichkeit, sowie ein einsehbarer Grundriss der Unterkunft allgemeine Mindestkriterien, die Voraussetzung für eine Klassifizierung sind.
Dafür wird von der personenbezogenen Bewertung der Flächen abgesehen und kombinierte Wohn-/Schlafräume sind kein Ausschlusskriterium für vier oder fünf Sterne mehr.
Weitere neue Kriterien ab drei Sternen sind z. B.
•    Flachbild TV
•    Kostenfreies WLAN und
•    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die vom Gast eingesehen werden können und akzeptiert werden müssen
Jetzt können auch außergewöhnliche Unterkünfte wie TinyHouses, Almhütten etc. klassifiziert und besondere Leistungen von Gastgebern, besondere Konzepte oder besonderes Nachhaltigkeitsbestreben bewertet werden.
Detaillierte Informationen zum neuen Bewertungskatalog gibt es in der nächsten Vermieterversammlung im Frühjahr 2022. Dort können dann auch Fragen gestellt und (hoffentlich) beantwortet werden.