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  2. Aktivitäten
  3. Wasserparadies
  4. Gästeinformationen Wassersport am Waginger & Tachinger See

Allgemeine Gästeinformationen 

Wassersport am Waginger- und Tachinger See


Der Waginger und Tachinger See zählen zu den beliebtesten Freizeit- und Erholungsgebieten im Rupertiwinkel. Damit Wassersport, Naturerlebnis und Erholung dauerhaft im Einklang stehen, gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer bestimmte grundlegende Regelungen. Diese dienen dem Schutz der sensiblen Ufer- und Naturräume, der Sicherheit auf dem Wasser sowie dem respektvollen Miteinander von Badegästen, Wassersportlern, Fischerei und Schifffahrt.

Ob Segeln, Stand-Up-Paddling, Surfen, Rudern oder Baden – alle Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, die Seen verantwortungsvoll zu nutzen und Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt zu nehmen. Die nachfolgenden Regelungen geben einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und tragen dazu bei, die hohe Qualität des Natur- und Erholungsraums Waginger und Tachinger See zu bewahren.

Segeln Am Waginger See Richard Scheuerecker
Scheuerecker Sup 0219
Strandbad Tengling Namberger Michi 1
Angler Am Waginger See Richard Scheuerecker

Grundsätzliche Regelungen in Bayern – gelten für alle Wassersportler

Von Schilfzonen und Seerosenfeldern ist Abstand zu halten und zwar über und unter Wasser.

Gästegenehmigungen

Hier geht´s zum Online Verfahren - Landratsamt Traunstein für Elektroboote und Segelboote.

Kosten Gästegenehmigung:              30 € ( immer und für jedes Boot und zwar je Genehmigung)
Zeitrahmen einer Genehmigung:      maximal zweimal jährlich für jeweils 4 Wochen (28 Tage)

Bitte beachten Sie dass sogenannte atypische Wasserfahrzeuge an den Seen im Landkreis Traunstein nicht erlaubt sind. 
Dies sind zum Beispiel Wasserski, e-Surfbords, e-Foils, Jetski (auch elektrische), Bellyboote, Angelkanus mit Elektromotor, Kajaks/Kanus mit Motor.

Verbrenner-Motorboote sind ebenfalls nicht erlaubt und auch nicht genehmigungsfähig. 

Genehmigungsfrei

Gemeingebrauch aber nur im Rahmen des privaten Gebrauchs
Ruderboote/Schlauchboote unter 9,20  m Länge und ohne Motor bedürfen keiner Genehmigung = Gemeingebrauch
Segelboote unter 9,20 m Länge, ohne Motor, ohne Koch-, Wohn- oder Sanitäreinrichtung bedürfen keiner Genehmigung = Gemeingebrauch
Windsurfing/Surfbretter unter 9,20 m Länge und ohne Motor oder e-Foil bedürfen keiner Genehmigung = Gemeingebrauch
Stand Up Paddling/ SUPs unter 9,20 m Länge und ohne Motor oder e-Foil bedürfen keiner Genehmigung = Gemeingebrauch

Fahrregeln und Ausrüstung für Wasserfahrzeuge 
Bitte informieren Sie sich vorab über die Fahrregeln die für Ihr Wasserfahrzeug gelten und auch welche Ausrüstung vorgeschrieben ist. 
Dies finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Landratsamtes Traunstein unter  https://www.traunstein.com/buergerservice/schifffahrt 


Tauchen

Tauchgänge mit Atemgerät sind auch am Waginger/Tachinger See grundsätzlich erlaubnispflichtig. 
Eine Freigabe für kurze, einmalige Tauchgänge von Einzelpersonen kann über eine E-Mail an sg4.16@traunstein.bayern mit folgenden Daten erhalten werden:
•    Personenzahl
•    Datum und Zeitraum
•    Welches Gewässer 
•    Einstiegstelle (nur öffentliche Badeplätze)
Der Antragsteller erhält hierauf eine Antwort und, wenn keine wasserwirtschaftlichen oder naturschutzrechtlichen Belange entgegen stehen, eine Freigabe. Beim Tauchen ist zu beachten, dass Schilfbereiche nicht betreten/betaucht werden dürfen und Unterwasser Scooter grundsätzlich nicht zulässig sind.
 

Zusätzliche Infos

Bei allen Wasserfahrzeugen, auch denen die keine Genehmigung benötigen, ist folgendes zu beachten:

Das Wasserfahrzeug ist, als Schutz vor Ausbreitung invasiver Arten wie zum Beispiel der Quaggamuschel, vor einbringen in das Gewässer wie folgt zu behandeln:

  • Jegliches ggf. noch vorhandene Wasser ist vollständig abzulassen bzw. zu entfernen (z.B. Ballastwasser, Motorkühlwasser, Bilgenwasser)
  • Anhaftungen sind zu entfernen
  • der Bootskörper ist mit einem Hochdruckreiniger abzuspritzen oder auszuspülen, wobei dies mit heißem Wasser (> 45°C) geschehen muss. Dabei sind
  • auch Hohlräume, bei Motorbooten mit Wasserkühlung auch z.B. Motorkühlwasserleitung, Seewasserfilter, ggf. Motorgehäuse
  • auch Trailer, sofern dieser beim Slippen ins Gewässer gefahren wurde
  • mit dem Hochdruckreiniger zu reinigen.
  • Das Wasserfahrzeug ist danach mindestens fünf Tage vollständig trocknen zu lassen.
  • Dabei ist zu beachten, dass ein Rückfluss des Reinigungswassers in ein anderes Gewässer zu vermeiden ist (idealerweise in der Nähe des Gewässers reinigen, aus dem ausgewassert wurde)
  • Das anfallende organische Material wie Muscheln, Algen etc. ist als Abfall zu entsorgen.
     

Weitere Informationen:

Sturmwarndienst am Waginger- und Tachinger See

Merkblatt Wasserschutzpolizei

 

Kontaktdaten

Landratsamt Traunstein
Wasserrecht und Bodenschutz
Papst-Benedikt-XVI-Platz
83278 Traunstein

E-Mail: schifffahrt@traunstein.bayern
Telefon: 0861/58-441 oder -496

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Ferienregion Waginger See
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83329 Waging am See
Tel. +49 (0)8681 313
Fax +49 (0)8681 9676
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