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Allgemeine Hinweise für Ihren Urlaub
Abbestellung von reservierten Gästezimmern und Ferienwohnungen
– die rechtliche Seite:
Aus Beherbergungsverträgen resultierende Vertragsrechte
und -pflichten sind oft nicht bekannt. Der Beherbergungsvertrag
ist wie jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen
Recht von beiden Vertragspartnern zu erfüllen, d.h.,
er kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst
werden. Die Bestellung eines in einem Vermieterbetrieb
gebuchten Zimmers kann genausowenig rückgängig
gemacht werden wie der Kauf z.B. eines Autos, es sei
denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag
schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist nicht
entscheidend. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige
Vermietung gelingt, wird der Gast von den Vertragspflichten
befreit.
Der Hotel- und Gaststättenverband hat hierzu folgende
Stellungnahme formuliert:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden
ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu zahlen, abzüglich den vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen
bei der Übernachtung mit Frühstück 20% des vereinbarten
Peises, bei der Übernachtung mit Halbpension 30%
des vereinbarten Preises und bei der Übernachtung mit
Vollpension 40% des vereinbarten Preises. Vermieter von
Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen durch den Gast mindestens 90 %
des vereinbarten Preises verlangen, weil ihre ersparten
Aufwendungen in der Regel weniger als 10 % des vereinbarten
Preises ausmachen.
5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der
Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4.b) errechneten
Betrag zu bezahlen.
6. Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene
Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt
die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der
anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Zur Vermeidung der in Ziff. 4 u. U. entstehenden Unannehmlichkeiten
empfehlen wir den Abschluss des Gute
Reise-Schutz-Paketes bzw. der Reiserücktrittskosten
Versicherung der ERGO Reiseversicherung. Ein Überweisungsprospekt
erhalten Sie auf Wunsch in den Tourist
Informationen oder mit der Buchungsbestätigung von
Ihrem Gastgeber.
Diverses
Die angegebenen Preise sind Inklusivpreise, die Ü/F, Bedienungsgeld,
MWSt., Endreinigung, Heizung, Strom und
Wasser – soweit nicht nach Zähler abgerechnet wird –
einschließen. Kurbeitrag fällt zusätzlich an. Bitte vereinbaren
Sie gegebenenfalls die Kinderermäßigung (Zusatzbett
im Zimmer der Eltern) gleich bei der Zimmerreservierung.
Die Reihenfolge der aufgeführten Häuser ist nach Orten,
Sternen und Namen geordnet. Der Eintrag in das Gastgeberverzeichnis
ist freiwillig. Die Buchung erfolgt direkt
zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Gerne erhalten
Sie von den Mitarbeitern der Tourist-Informationen einen
Nachweis über freigemeldete Zimmer und Ferienwohnungen.
Die Angaben in diesem Gästemagazin beruhen auf
Mitteilungen der Vermieter, für deren Vollständigkeit und
Richtigkeit von den Tourist-Informationen keine Gewähr
übernommen werden kann. Ebenso wenig haften die
Tourist-Informationen für Satzfehler, Preisangaben und
Änderungen, die nach Drucklegung des Gästemagazins
erfolgen. Im Gästemagazin sind die Sterneauszeichnungen
der einzelnen Ferienwohnungen/-häuser und Privatzimmer
aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Drucklegung der
Broschüre mindestens vier Monate Gültigkeit besitzen.
Der Gültigkeitszeitraum der Sterneauszeichnung beträgt
drei Jahre und ist auf der für den Gastgeber ausgestellten
Urkunde und an der Gültigkeitsplakette auf dem Klassifizierungsschild
zu erkennen. Wir empfehlen unseren Urlaubsgästen
in jedem Fall den Abschluss einer Reise-Rücktrittversicherung.
Kurbeitrags- und Anmeldepflicht
Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung,
Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung
der Einrichtungen, die dem Tourismus dienen, wird
von Waging, Petting und Taching-Tengling ein Kurbeitrag
erhoben. Dieser wird vom Vermieter einbehalten und mit
der Gemeinde verrechnet. Der Kurbeitrag berechnet sich
nach der Anzahl der Aufenthaltstage. An- und Abreisetag
gelten als ein Tag. Beitragspflichtig sind alle Personen,
die sich im anerkannten Kurgebiet aufhalten, ohne dort
ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, und denen die
Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten
wird. Laut Meldegesetz und genehmigter Kurbeitragssatzung
besteht Anmeldepflicht mit amtlichem Meldeschein
innerhalb von 24 Stunden (bei Sonn- und Feiertagen am
darauffolgenden Werktag). Mit der Anmeldung erhält der
Gast seine Kurkarte, die eine Vielzahl von Ermäßigungen
für ihn beinhaltet.
Kurbeitragssätze
Kurbeitrag Waging: Juli und August 1,00 €, September bis
Juni 0,50 €. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind
kurbeitragsfrei. Schwerbehinderte ab 80 % sind kurbeitragsfrei.
Kurbeitrag Taching: Ganzjährig 0,50 €. Kinder bis zum
vollendeten 10. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. Schwerbehinderte
ab 80 % sind kurbeitragsfrei.
Kurbeitrag Petting: Ganzjährig 0,40 €. Kinder bis zum
vollendeten 10. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. Schwerbehinderte
ab 80 % sind kurbeitragsfrei.
Die Orte Fridolfing, Kirchanschöring, Tittmoning und
Wonneberg erheben keinen Kurbeitrag.
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