Neue Kurbeitragssätze und Satzung ab 1. Januar 2022
Der Marktgemeinderat Waging hat in der letzten Sitzung neue Kurbeiträge für Urlauber, Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper beschlossen. Diese treten ab 1.1.2022 wie folgt in Kraft:
Hauptsaison (Juni – September):
Erwachsene ab 16 Jahre 2,00 €, Jugendliche 10-15 Jahre 1,00 €
Nebensaison (Oktober – Mai):
Erwachsene ab 16 Jahre 1,00 €, Jugendliche 10-15 Jahre 0,50 €
Jahrespauschalkurbeitrag Dauercamper/Zweitwohnsitz: Erwachsene ab 16 Jahre 98,00 €, Jugendliche 10-15 Jahre 49,00 €
Kinder unter 10 Jahre bleiben weiterhin vom Kurbeitrag befreit, ebenso Schwerbehinderte ab 80% und deren Begleitperson, sofern im Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen ist. Nach wie vor haben Sie als Gastgeber die Möglichkeit im Meldewesen „Geschäftsreisende“ kurbeitragsfrei anzumelden. Der Reisende ist dabei verpflichtet glaubhaft zu machen, dass es sich um einen rein beruflichen Aufenthalt handelt. Im Allgemeinen ist die neue Satzung ausführlicher als die bisherige. Sie besagt auch, dass Sie als Beherbergungsbetrieb alle Gäste anmelden müssen – auch wenn es Freunde sind, die in Ihrem Unterkunftsbetrieb nächtigen. Egal, ob Sie als Gastgeber letztendlich Übernachtungsentgelt verlangen oder nicht. Die Kurabgabe ist in diesem Fall laut Satzung trotzdem fällig. Ausgenommen hiervon sind nahe Verwandte. Details finden Sie in der Satzung im § 5 Abs. 1. Wir bitten dies in Zukunft zu beachten. Mit den neuen, höheren Kurbeiträgen sind selbstverständlich auch mehr Leistungen in der Gästekarte inbegriffen, die auch einen Mehrwert für den Gast bieten. Wir informieren Sie in Kürze über die neuen, zusätzlichen Vergünstigungen für Urlauber in Waging
Hier finden Sie die Kurbeitragssatzung ab Januar 2022444 KB