Härtefallhilfen für private Ferienwohnungsvermieter

 

Bayern hat nun auch für bestimmte Fälle – darunter u.a. auch für bislang nicht begünstigte Vermieter von Ferienwohnungen im Privatvermögen im Haupterwerb – ein Programm zur Unterstützung wegen Corona aufgelegt. Mit einem nachgewiesenen Liquiditätsengpass für die künftigen 3 Monate ab Antragsstellung kann z.B. ihr Steuerberater die Antragsvoraussetzungen prüfen. Antragsberechtigt sind private FeWo-Vermieter, deren überwiegender Teil der Einkünfte (d.h. mindestens 51%) im Jahr 2019 oder in den Monaten Januar und Februar 2020 aus der Vermietung von Ferienwohnungen oder anderen zu touristischen Übernachtungen genutzten Immobilien stammt. Das Objekt muss dem Markt zur Verfügung stehen (z.B. durch ein online Reservierungssystem oder ein Gastgeberverzeichnis).
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