Fremdenverkehrsbeiträge in Waging und Taching erhöhen sich


Anders als der Kurbeitrag ist der Fremdenverkehrsbeitrag von Unternehmen wie Gastgebern zu tragen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile entstehen. Dieser Beitrag wird nicht auf den Gast umgelegt. Ebenso wenig wird er auf der Übernachtungsrechnung ausgewiesen. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist pro Übernachtung fällig und bezieht sich nicht auf unterschiedliche Personengruppen. Das bedeutet, dass diese Abgabe für alle Kategorien anfällt, egal ob Geschäftsreisende(r), Kind, Behinderte(r) oder andere. Zum 1. Januar 2023 erhöhen sich nun die Fremdenverkehrsbeiträge. In Taching fallen künftig 0,17 € pro Übernachtung (zuvor 0,03 €) und in Waging fallen 0,20 € pro Übernachtung (zuvor 0,10 €) an.