doppelerfassung von meldescheinen im avs

 

In letzter Zeit kommt es häufig vor, dass Meldescheine im AVS Meldewesen doppelt oder gar mehrfach eingegeben werden. Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass bestehende Meldescheine bei Änderungen bearbeitet werden können. Dafür nutzen Sie einfach das „Stiftsymbol“ in der Übersicht der Meldescheine. Bitte achten Sie darauf, dass kein Meldeschein erneut angelegt wird, sofern der „falsche oder alte“ nicht storniert wurde. Ansonsten erscheinen diese auf der Abrechnung doppelt. Es findet unsererseits keine Überprüfung von Dubletten statt. Alle Meldungen die von Ihnen erfasst und angelegt wurden, werden entsprechend abgerechnet. Wir haben einen kleinen Leitfaden erstellt, damit sich Doppeleingaben vermeiden lassen.

Hier geht's zum Leitfaden120 KB