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Allgemeine Hinweise für Ihren Urlaub Abbestellung von reservierten Gästezimmern und Ferienwohnungen 102 – die rechtliche Seite: Aus Beherbergungsverträgen resultierende Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Der Beherbergungsvertrag ist wie jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht von beiden Vertragspartnern zu erfüllen, d.h., er kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden. Die Bestellung eines in einem Vermieterbetrieb gebuchten Zimmers kann genausowenig rückgängig gemacht werden wie der Kauf z.B. eines Autos, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist nicht entscheidend. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von den Vertragspflichten befreit. Der Hotel- und Gaststättenverband hat hierzu folgende Stellungnahme formuliert: 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich den vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20% des vereinbarten Peises, bei der Übernachtung mit Halbpension 30% des vereinbarten Preises und bei der Übernachtung mit Vollpension 40% des vereinbarten Preises. Vermieter von Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast mindestens 80 % des vereinbarten Preises verlangen, weil ihre ersparten Aufwendungen in der Regel weniger als 20% des vereinbarten Preises ausmachen. 5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4.b) errechneten Betrag zu bezahlen. 6. Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. 7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Zur Vermeidung der in Ziff. 4 u. U. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss des Gute Reise-Schutz-Paketes bzw. der Reiserücktrittskosten Versicherung der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung. Ein Überweisungsprospekt erhalten Sie auf Wunsch in den Tourist Informationen oder mit der Buchungsbestätigung von Ihrem Gastgeber. Diverses Die angegebenen Preise sind Inklusivpreise, die Ü/F, Bedienungsgeld, MWSt., Endreinigung, Heizung, Strom und Wasser – soweit nicht nach Zähler abgerechnet wird – einschließen. Kurbeitrag fällt zusätzlich an. Bitte vereinbaren Sie gegebenenfalls die Kinderermäßigung (Zusatzbett im Zimmer der Eltern) gleich bei der Zimmerreservierung. Die Reihenfolge der aufgeführten Häuser ist nach Orten, Sternen und Namen geordnet. Der Eintrag in das Gastgeberverzeichnis ist freiwillig. Die Buchung erfolgt direkt zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Gerne erhalten Sie von den Mitarbeitern der Tourist-Informationen einen Nachweis über freigemeldete Zimmer und Ferienwohnungen. Die Angaben in diesem Gästemagazin beruhen auf Mitteilungen der Vermieter, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit von den Tourist-Informationen keine Gewähr übernommen werden kann. Ebenso wenig haften die Tourist-Informationen für Satzfehler, Preisangaben und Änderungen, die nach Drucklegung des Gästemagazins erfolgen. Im Gästemagazin sind die Sterneauszeichnungen der einzelnen Ferienwohnungen/-häuser und Privatzimmer aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Drucklegung der Broschüre mindestens vier Monate Gültigkeit besitzen. Der Gültigkeitszeitraum der Sterneauszeichnung beträgt drei Jahre und ist auf der für den Gastgeber ausgestellten Urkunde und an der Gültigkeitsplakette auf dem Klassifizierungsschild zu erkennen. Wir empfehlen unseren Urlaubsgästen in jedem Fall den Abschluss einer Reise-Rücktrittversicherung. Kurbeitrags- und Anmeldepflicht Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Tourismus dienen, wird von Waging, Petting und Taching-Tengling ein Kurbeitrag erhoben. Dieser wird vom Vermieter einbehalten und mit der Gemeinde verrechnet. Der Kurbeitrag berechnet sich nach der Anzahl der Aufenthaltstage. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Beitragspflichtig sind alle Personen, die sich im anerkannten Kurgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten wird. Laut Meldegesetz und genehmigter Kurbeitragssatzung besteht Anmeldepflicht mit amtlichem Meldeschein innerhalb von 24 Stunden (bei Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Werktag). Mit der Anmeldung erhält der Gast seine Kurkarte, die eine Vielzahl von Ermäßigungen für ihn beinhaltet. Kurbeitragssätze Kurbeitrag Waging: Juli und August 1,00 €, September bis Juni 0,50 €. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. Schwerbehinderte ab 80 % sind kurbeitragsfrei. Kurbeitrag Taching: Ganzjährig 0,50 €. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. Schwerbehinderte ab 80 % sind kurbeitragsfrei. Kurbeitrag Petting: Ganzjährig 0,40 €. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei. Die Orte Fridolfing, Kirchanschöring, Tittmoning und Wonneberg erheben keinen Kurbeitrag.


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